Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 27.08.1992

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5381
OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89 (https://dejure.org/1992,5381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.01.1992 - 15 U 211/89 (https://dejure.org/1992,5381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - 15 U 211/89 (https://dejure.org/1992,5381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 847 Abs 1 BGB, § 852 BGB
    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei grob fehlerhaft unterlassener CTG-Kontrolle vor und während einer Entbindung; Bestimmung der für die Verjährungsfrage wichtigen Kenntnis des Behandlungsfehlers; Schmerzensgeld bei schwerer Hirnschädigung eines Kindes infolge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Marburg - 2 O 94/88
  • OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89
    der Rspr. des BGH (zum Geburtsschaden: Urteil vom 28.6.1988 - VI ZR 217/87 = NJW 1989, 2449) von Beweiserleichterungen des Kl. bis hin zur Beweislastumkehr wegen groben Behandlungsfehlers und wegen unterbliebener Befunderhebung und Befundsicherung auszugehen ist.

    Auch in dem bereits genannten Urteil des BGH vom 28.6.1988 (a.a.O.) ist anerkannt, daß die unterlassenen CTG-Kontrollen während der Geburtseinleitung und während des Geburtsvorganges einen groben Behandlungsfehler darstellen können.

    Solche ärztlichen Versäumnisse können für den Patienten dann Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr begründen, wenn dadurch die Aufklärung eines naheliegenden wahrscheinlichen Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichen Behandlungsfehlern und Gesundheitsschäden erschwert oder vereitelt wird (zur CTG-Überwachung: BGH-Urteil vom 28.6.1988 a.a.O.).

  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89
    Danach haftet ein Arzt für Behandlungsfehler, die geeignet sind, die Gesundheit einer Leibesfrucht einer Schwangeren vor und während der Geburt zu beeinträchtigen (BGH Urteil vom 11.1.1972 - VI ZR 46/71 = BGHZ 58, 48).

    Insoweit besteht kein Streit zwischen den Parteien darüber, daß an sich der Schadensersatzanspruch des Kl. mit der Vollendung der Geburt entstanden ist (dazu: BGH-Urteil vom 11.1.1972 - BGHZ 58, 48 [51]) und daß bei der für den Verjährungsbeginn weiterhin erforderlichen Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen auf die Kenntnis der Eltern des Kl. als dessen gesetzlichen Vertreter abzustellen ist.

  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89
    Der Patient muß soviel darüber wissen, daß bei zutreffender medizinischer und rechtlicher Subsumtion eine weitere Ermittlung ihm etwa bisher verborgen gebliebener Fakten eine Einschätzung der Prozeßaussichten möglich und ihm die Erhebung einer Klage unter Inkaufnahme eines verbleibenden Prozeßrisikos zuzumuten ist (BGH NJW 1984, 661).

    Fehlt dem Geschädigten die dazu erforderliche Kenntnis, muß er versuchen, sich sachkundig zu machen (BGH NJW 1984, 661).

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89
    Den Umstand, daß der Sachverhalt in dieser Richtung nicht weiter aufgeklärt werden kann, geht an sich zu Lasten des Kl., der den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Behinderung zu beweisen hat (zur Kausalität beim Unterlassen: BGHZ 64, 46 [51]).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89
    Grob ist ein Behandlungsfehler, wenn er aus objektiv ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, dem Arzt also schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1983, 2080).
  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 207/83

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß; Kenntnis des Patienten von einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89
    Der nicht durch weitere Tatsachen begründete bloße Verdacht, es sei ein Behandlungsfehler vorgekommen, reicht dazu nicht aus (BGH VersR 1985, 740).
  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

    In dieser Hinsicht ist der Zustand des Klägers dem eines Querschnittsgelähmten nicht vergleichbar (vgl. dazu etwa OLG Köln vom 02.08.1991 VRS 82, 1; OLG Frankfurt vom 09.01.1992 = NJW-RR 1993, 159; OLG Celle vom 09.04.1992 DAR 1993, 149 ; OLG Celle vom 09.04.1992 = DAR 1993, 149 ; OLG Celle vom 26.11.1992 = NZV 1993, 349 jeweils DM 300.000,00 für schwere Querschnittslähmung mit Mastdarm- und Blasenlähmung).

    - OLG Frankfurt vom 09.01.1992 - NJW-RR 1993, 159: DM 300.000,00 für bei der Geburt schwerstgeschädigtes Kind mit extrem schwerer Tetraplegie; keine Steh- oder Gehfähigkeit, Kopfkontrolle sehr beeinträchtigt, Nahrungsaufnahmeschwierigkeiten, keine Sprechfähigkeit (Anathrie); jedoch keine geistige Behinderung und daher voll vorhandene Fähigkeit, den eigenen Zustand und die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes zu erfassen.

  • OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94

    Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad

    Auch die Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1993, 159) betraf einen besonders schwerwiegenden Fall einer Querschnittslähmung (u.a. keine Steh- und Gehfähigkeit und erhebliche Sprachstörungen); dort wurde ein Schmerzensgeld von 300.000,00 DM für angemessen gehalten.
  • OLG Nürnberg, 18.06.1993 - 8 U 569/91

    Beschwer des Klägers nach Änderung der Rechtsprechung zur Schmerzensgeldhöhe -

    Bei einer Gesamtschau der gesamten, den Kläger belastenden Faktoren hält das Berufungsgericht eine Entschädigung von DM 250.000,00 für erforderlich und angemessen, aber auch ausreichend (OLG Schleswig in VersR 1991/462; OLG Frankfurt in NJW-RR 1993/159).
  • OLG Bremen, 05.09.1995 - 3 U 152/93

    Schmerzensgeld wegen ärztlichen Behandlungsfehlers

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 24.01.1996 - 5 U 62/95
    Daran ist festzuhalten (vgl. ferner OLG Hamm NJW-RR 93, 537; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 159 sowie das vom Kläger selbst vorgelegte Urteil des OLG Hamm 3 U 18/89, die sämtlich Gesamtbeträge in dieser Größenordnung zuerkannt haben).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.08.1992 - 16 U 32/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17630
OLG Schleswig, 27.08.1992 - 16 U 32/92 (https://dejure.org/1992,17630)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.08.1992 - 16 U 32/92 (https://dejure.org/1992,17630)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. August 1992 - 16 U 32/92 (https://dejure.org/1992,17630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,17630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1; BB Nr. 13.1.2
    Begriff der "sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 159
  • VersR 1993, 736
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 20.04.2010 - 9 U 163/09

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für volljährige Kinder des

    Ziel der Vorschrift ist, dass Kinder solange in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sein sollen, wie sie sich im Rahmen eines durchgängigen, zusammenhängenden Ausbildungsweges (Schule/Berufsausbildung = Lehre oder Studium) noch in der notwendigen einheitlichen (Erst-) Ausbildungsphase zu einem Beruf befinden und deshalb noch nicht zur Finanzierung einer eigenen Versicherung in der Lage sind (vgl. OLG Köln, 5. Senat, VersR 1993, 430; OLG Düsseldorf VersR 1998, 966; VersR 1994, 1172; OLG Schleswig VersR 1993, 736; vgl. auch Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Privathaftpfl. Nr. 2 Rn 4).
  • LG Köln, 07.10.2009 - 20 O 228/09

    Dauer der Mitversicherung eines Kindes für die Zeit einer notwendigen

    Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer geht es für den Versicherer erkennbar darum, dass seine Kinder mitversichert sind, solange er für sie Unterhalt leisten muss, dass er also nicht im Rahmen seiner wegen der Berufsausbildung gegenüber den Kindern fortbestehenden Unterhaltsverpflichtung für diese eine gesonderte Privathaftpflichtversicherung abschließen oder finanzieren muss (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1172; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 677 ff.; OLG Schleswig, VersR 1993, 736; OLG Köln, VersR 1993, 430).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht